Elterninfo vom 30.03.2020 | 30. Mrz. 2020
Liebe Elternvertreterinnen, liebe Elternvertreter,
liebe Eltern!
Die aktuelle Zeit ist für uns alle nicht einfach. Besonders Familien sind oftmals vor besondere Herausforderungen in vielen Bereichen gestellt, weit über die Betreuung Ihrer Kinder und die Begleitung des schulischen Lernens hinaus. Umso mehr freue ich mich über Ihre Rückmeldung an mich und die Lehrer*innen Ihrer Kinder, die von relativer Gelassenheit und Zuversicht geprägt sind. Ich wünsche Ihnen und uns, dass wir uns dies alle für die kommenden Wochen erhalten können.
Osterferien
Ferien bleiben Ferien!
Kommenden Montag beginnen für unsere Schüler*innen die Osterferien. Für diese Zeit dürfen Ihre Kinder die Schulmaterialen zur Seite legen, wir erwarten keine Bearbeitung der Aufgabenpakete in dieser Zeit. (Gemeinsame (Vor-)Lesezeiten dürfen natürlich weiterhin gepflegt werden, und wenn Ihr Kind etwas arbeiten möchte, ist das natürlich wie immer erlaubt 😉
Notfallbetreuung
Für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Bereichen tätig sind (eine aktuelle Aufzählung finden Sie bei Interesse am Ende der Mail), stellt sich unter Umständen die Frage nach einer Notfallbetreuung während der Ferienzeit.
Sollten Sie als Eltern während der Osterferien durch verstärkten beruflichen Einsatz Notfallbetreuung für Ihr Kind benötigen, bitten wir Sie, uns dies bis Mittwoch, 11 Uhr telefonisch (07129/60949) oder per mail (poststelle@schule-lichtensten.schule.bwl.de) mitzuteilen.
Momentan findet in der Woche vor Ostern (06. – 09.04.) eine Notfallbetreuung statt. Sollten Sie für die Woche nach Ostern (14. – 17.04.) Betreuung benötigen, finden wir sicherlich gemeinsam eine Lösung.
Wie geht es weiter?
Momentan wissen wir alle nicht, ob die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen werden.
Ich halte Sie aber auf jeden Fall auf dem Laufenden.
Sollten die Schulen weiter geschlossen bleiben, werden die Kolleg*innen Ihre Kinder mit neuen Materialpäckchen versorgen.
Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute, bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Herzliche Grüße aus Lichtenstein
Angelika Brenner
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere
· die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
· die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
· Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
· Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz und
· Rundfunk und Presse,
· Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
· die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
· das Bestattungswesen.
Quelle: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen
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